Anbieterbedingungen für Vermieter
Stand: August 2026
1. Teilnahme
Das MVP richtet sich ausschließlich an volljährige gewerbliche Anbieter. Der Anbieter muss korrekte Identitäts-, Unternehmens-, Steuer- und Bankdaten übermitteln. Eine Veröffentlichung erfolgt erst nach manueller Freigabe; ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
2. Vertragsmodell
Der Anbieter stellt seine SHA-256-Rechenleistung gegenüber Varga-Tech bereit. Varga-Tech verkauft die zeitlich begrenzte Rechenleistung im eigenen Namen an den Endkunden. Der Anbieter ist Lieferant und nicht Zahlungsempfänger der PayPal-Kundenzahlung.
3. Technische Bereitstellung
Der Anbieter verbindet sein Rig dauerhaft mit dem zugewiesenen Stratum-Endpunkt und verwendet ausschließlich das individuelle Rig-Token. Bei einer Miete routet das System die Leistung automatisch zum Zielpool des Kunden; außerhalb einer Miete zum hinterlegten Fallback-Pool.
4. Angaben und Leistung
Modell, beworbene Hashrate, Preis und Beschreibung müssen zutreffend sein. Der Anbieter gewährleistet grundsätzlich mindestens 95 % der beworbenen durchschnittlichen Hashrate über den Mietzeitraum. Wartungen und geplante Abschaltungen sind vorab durch Pausieren des Rigs zu berücksichtigen.
5. Preis und Plattformprovision
Der Anbieter legt seinen Netto-Lieferantenpreis pro PH/Tag fest. Der Kundenpreis enthält zusätzlich die Plattformprovision von derzeit 3 %, mindestens 0,01 € je Miete. PayPal- und Betriebskosten werden aus der Plattformprovision getragen, soweit nicht individuell anders vereinbart.
6. Gutschrift, Rechnung und Auszahlung
Nach ordnungsgemäß abgeschlossener Miete wird der Anbieterbetrag nach einer Sicherheitsfrist von 7 Tagen auszahlbar. Die Plattform erstellt eine Abrechnungsübersicht. Diese ersetzt keine steuerliche Rechnung des Anbieters an Varga-Tech, sofern keine gesonderte wirksame Gutschriftvereinbarung getroffen wurde. Auszahlungen erfolgen gebündelt per SEPA nach Prüfung offener Reklamationen, Rückbuchungen und Gegenforderungen.
7. Steuern und Meldungen
Der Anbieter ist selbst für Gewerbeanmeldung, Steuern, Rechnungen und sonstige Pflichten verantwortlich. Gesetzlich erforderliche Anbieter- und Umsatzdaten können an Finanzbehörden gemeldet werden, insbesondere soweit Plattformmeldepflichten bestehen.
8. Minderleistung und Rückabwicklung
Bei vom Anbieter verursachter Minderleistung können Laufzeitverlängerungen, Preisminderungen oder Erstattungen gegenüber dem Kunden erfolgen. Entsprechende Beträge dürfen mit Anbieterforderungen verrechnet oder zurückgefordert werden. Bei bereits ausgezahlten Beträgen besteht eine Rückzahlungspflicht.
9. Sicherheit und Verbote
Rig-Token dürfen nicht geteilt oder für fremde Zwecke verwendet werden. Manipulation von Shares, Hashrate, Verfügbarkeit oder Routing, Weiterverkauf bereits gemieteter Hashrate sowie Angriffe auf Plattform oder Kundenpools sind verboten.
10. Sperrung und Kündigung
Rigs oder Anbieter können bei Sicherheitsrisiken, falschen Angaben, wiederholter Minderleistung, Reklamationen, Rechtsverstößen oder Zahlungsrisiken pausiert oder gesperrt werden. Beide Seiten können die Zusammenarbeit für zukünftige Mieten jederzeit beenden; laufende Verpflichtungen bleiben bestehen.
11. Haftung
Der Anbieter haftet für Schäden und berechtigte Ansprüche, die aus falschen Angaben, manipulierten Leistungen, Rechtsverstößen oder schuldhafter Nichterfüllung entstehen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsregeln.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Für Kaufleute ist Göttingen Gerichtsstand. Änderungen wesentlicher Bedingungen werden vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt.